AGB Bootsvermietung
1.
Reservierungen und Stornierung
-
Die
Boote können im Voraus unter der Angabe richtiger und vollständiger Daten reserviert werden. Die Reservierung erfolgt elektronisch über das Buchungsportal von SUP Fürth oder schriftlich per
Mail.
-
Fernmündliche Reservierungen sind ohne schriftliche Bestätigungen seitens des Vermieters nicht verbindlich.
-
Eine schriftliche Auftragsbestätigung erfolgt in jedem Fall!
-
Tritt der Mieter von einer verbindlichen Reservierung zurück, besteht bei eventueller Nichtweitervermietung für diesen Zeitraum
Schadensersatzpflicht in Höhe der reservierten Mietzeit.
-
Das Boot Cataleya hat keinerlei Wetterschutzvorrichtungen weshalb eine
Vermietung nur bei trockenem Wetter möglich ist. Ist die Voraussetzung nicht gegeben, wird die Buchung durch den Vermieter storniert und eine Umbuchung oder Geldrückgabe veranlasst.
-
Das Boot Yvonne ist mit einer Persenning ausgestattet, weshalb eine
Stornierung seitens des Vermieters NUR bei starkem Regen oder starkem Wind erfolgt. Ist dies der Fall, wird die Buchung durch den Vermieter storniert und eine Umbuchung oder Geldrückgabe
veranlasst.
- Sollte die Buchung aus irgendeinem Grund storniert werden, muss der Mieter auf
den die Buchungsbestätigung ausgestellt wurde, dies schriftlich mitteilen. Die Stornierung gilt ab dem Datum des Erhalts der Stornierung.
-
Tritt der Mieter von der Buchung zurück, so besteht seinerseits bis zu 7 Tage
vor Mietbeginn keine Schadenersatzpflicht.
-
Bei einer Stornierung des Mieters bis zum 3. Tag vor dem Buchungszeitraum gilt
eine Schadensersatzpflicht von 50 Prozent des Mietpreises für die reservierte Zeit.
-
Bei einer Stornierung ab dem 3. Tag vor dem Buchungszeitraum gilt eine
Schadensersatzpflicht von 100 Prozent des Mietpreises für die reservierte Zeit.
-
Können die reservierten Boote (über den vorher reservierten Zeitraum)
anderweitig vermietet werden, besteht keine Pflicht zur Schadenersatzleistung durch den Mieter.
-
Der Vermieter ist verpflichtet, die reservierten Boote für den Zeitraum der
Buchung zur Verfügung zu stellen. Dieser Verpflichtung muss der Vermieter nicht nachkommen, wenn dem besondere Umstände entgegenstehen (z. B. Vorschriften der Sportbootvermietungsverordnung,
vorsätzlicher oder grob fahrlässiger, unsachgemäßer Umgang mit den Booten, höhere Gewalt) ODER die o.g. Wettervoraussetzungen nicht erfüllt sind.
-
Der Mieter muss, soweit nicht anders vereinbart, mindestens 15 Minuten vor dem
gebuchten Zeitraum am Übergabeort erscheinen.
-
Erfolgt bis zu 15 Minuten nach dem reservierten Zeitraum keine Übernahme des
Bootes durch den Mieter, ist der Vermieter berechtigt die Boote anderweitig zu vermieten.
2.
Zahlung Mietpreis
-
Der Mietpreis richtet sich nach der Preisliste des Vermieters in seiner aktuellen
Fassung.
-
Der Mietpreis ist im Voraus zu entrichten.
-
Die entsprechende Kaution ist ebenfalls vor Fahrtantritt zu hinterlegen. Bei Rückgabe des Bootes in sauberem und einwandfreiem Zustand erhält der Mieter diese
Kaution unverzüglich zurück. Schäden oder Verluste werden mit der Kaution verrechnet.
-
Bei Zeitüberschreitung erfolgt eine Nachberechnung.
-
Die Boote sind bis Geschäftsschluss zurückzugegeben. Bei verspäteter Rückgabe
haftet der Mieter für eventuelle Folgeschäden.
-
Eine vorzeitige Rückgabe berechtigt nicht zur Rückforderung des
Mietpreises.
-
Weder Havarie, noch Unfall oder Wetteränderungen berechtigen den Mieter zu
einer Preisminderung oder zu Schadenersatz.
3.
Aus- und Rückgabe der Boote
-
Die Vermietung unserer Boote erfolgt nur an Personen, die das 18. Lebensjahr
vollendet haben und nur gegen Angabe der Personalien (Name, Anschrift) und ggf. gegen Vorlage des Personalausweises oder eines anderen gültigen Dokumentes. Dazu wird ein Mietvertrag abgeschlossen.
-
Vor Übernahme des Bootes durch
den Mieter wird gemeinsam mit dem Vermieter während einer Bestandsaufnahme der Zustand des Bootes, als auch sämtlicher Ausstattungsgegenstände überprüft.
-
Der Mieter erhält vom Vermieter die Notrufnummern, über die im Havariefall
Hilfe geholt werden kann.
-
Die Vermietung erfolgt nicht an Personen, die die notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten zur Bedienung offensichtlich nicht besitzen (gem.
BinSch-SportbootVermV)
-
Die Benutzung unserer Boote erfolgt auf eigene Gefahr.
-
Für die Nutzung unserer Boote gilt die Sportbootvermietungsverordnung –
Binnen, die zur Einsicht ausliegt.
-
Der Mieter wird vor Antritt der ersten Bootsfahrt vom Vermieter mit dem Umgang
des Bootes vertraut gemacht sowie in den wichtigsten Schifffahrtsregeln und -zeichen unterwiesen.
-
Der Mieter verpflichtet sich, die einzelnen Insassen / Begleiter über diese
Unterweisung zu unterrichten und dafür Sorge zu tragen, dass alle Insassen die vorhandenen Rettungswesten anlegen.
-
Die Boote sind bis spätestens 5 Minuten vor Ende der gebuchten Zeit am Übergabeort zurückzugeben. Eine vorzeitige Rückgabe berechtigt nicht zur
Rückforderung des Mietpreises. Gibt der Mieter die Mietsache mehr als 15 Minuten später zurück, so haftet er gegenüber dem Vermieter für die dadurch entgangenen Mieteinnahmen.
-
Der Vermieter überlässt dem Mieter ein sauberes, vollgetanktes, verkehrssicheres und technisch einwandfreies Boot inkl. Zubehör zum Gebrauch. Der
Mieter hat das Boot sorgsam zu behandeln und alle für die Benutzung maßgeblichen und technischen Regeln zu beachten, sowie das Boot ordnungsgemäß zu sichern.
-
Der Mieter verpflichtet sich, das Boot in einem ordnungsgemäßen Zustand zurückzugeben.
-
Verzögert sich die Rückgabe des Bootes aufgrund höherer Gewalt und die
Übergabe erfolgt schnellstmöglich danach, entstehen für den Mieter keine Strafgelder oder sonstigen Kosten. Der Mieter muss in diesem Fall unverzüglich den Vermieter informieren.
-
Für liegen gelassene, verloren gegangene oder vergessene Sachen des Mieters und seiner Begleitung/en wird keine Haftung übernommen.
-
Der Mieter verpflichtet sich, Boote und Zubehör sauber zurückzugeben.
-
Bei Rückgabe des Bootes wird
eine gemeinsame Überprüfung des Bootes auf Schäden sowie auf Vollständigkeit und Sauberkeit der Ausstattung vorgenommen. Schäden oder Verluste werden mit der Kaution verrechnet.
4.
Allgemeines Verhalten
-
Den Anweisungen des Vermieters bzw. für ihn tätiger Personen ist Folge zu leisten.
-
Alkoholverbot für den Bootsführer vor und während der Nutzung der Boote entspricht den Bestimmungen des Straßenverkehrsrechts.
-
Zum Ufer ist stets ein Abstand von mindestens 5 Metern zu halten. Dieser darf
in keinem Fall unterschritten werden (z.B. Begegnungsverkehr, Angler, etc)
-
Die Boote sind nur bei Tageslicht und sicherer Wetterprognose zu benutzen.
Sollten sich die Wetterverhältnisse während der Fahrt unvorhersehbar und/oder abrupt verschlechtern ist unverzüglich zum Übergabeort zurück zu kehren.
-
Der Mieter hat während der Nutzung der Boote auf alle behördlichen Anordnungen oder Hinweise, insbesondere auch Warn- und Hinweisschilder zu
achten.
-
Jeglichen Transportschiffen, Kreuzfahrtschiffen/Fähren, Schubverbänden und anderen Motorbooten ist Vorfahrt einzuräumen. Die Berufsschifffahrt darf
in keinem Fall behindert werden.
-
Das Befahren der Schleusen ist ausdrücklich verboten. Es muss vor dem Schleusenbereich gewendet werden.
-
Bootsmanöver, insbesondere An-/Ablegen, sind verboten und zu unterlassen!
-
Die Mitnahme von Hunden ist nicht erlaubt – Ausnahmen
sind nur nach vorheriger Absprache möglich.
-
Nichtschwimmer müssen dies vor Fahrtantritt dem Vermieter
mitteilen.
-
Baden vom Boot aus ist nicht zulässig und erfolgt bei Zuwiderhandlung auf
eigene Gefahr. Bei Zuwiderhandlung wird ebenso keine Haftung für Schäden oder Verletzungen übernommen.
-
Für Verschmutzungen von Wasser, Wald und Umwelt durch den Mieter ist dieser
selbst verantwortlich und haftbar. Abfälle und Müll müssen vom Boot wieder mitgenommen und selbst entsorgt werden.
-
Das Tragen einer Schwimmweste ist für alle Personen an Bord befindlichen
Personen unter 18 Jahren Pflicht.
-
Ein sachgemäßer Umgang mit den Mietsachen ist verpflichtend!
-
Jegliche Zuwiderhandlungen führen zur sofortigen Beendigung des Mietverhältnisses ohne Rückzahlungsanspruch auf den restlichen Mietpreis.
5.
Haftung/Aufsichtspflicht/Schäden
-
Der Mieter ist gleichzeitig der Bootsführer.
-
Während der Mietzeit ist der Mieter für das gemietete Objekt verantwortlich. Ihm obliegt auch die Sicherung des Mietobjekts bzw. des Zubehörs gegen
Verlust. Verlorengegangenes oder beschädigtes Zubehör ist dem Vermieter unverzüglich anzuzeigen. Außerdem ist der Wert des verlorenen Gegenstandes zu erstatten (siehe auch Ausrüstungsliste im
Übergabeprotokoll).
-
Der Mieter haftet im verkehrsrechtlichen, versicherungsrechtlichen und strafrechtlichem Sinn, wenn es durch Alkoholgenuss und/oder den Konsum
anderer Rauschmittel zu Personen- und/oder Sachbeschädigungen kommt. Andere Personen, außer dem Mieter, die für das Führen des Bootes eingesetzt werden, sind nicht gestattet.
-
Die Boote und das Zubehör sind bei Übergabe in einem einwandfreiem
Zustand.
-
Eventuell auftretende Schäden oder Mängel sind unverzüglich zu melden. Ebenso ist bei Havarien oder Unfällen der Vermieter unverzüglich zu benachrichtigen. In
jedem Fall ist der Mieter über alle Einzelheiten schriftlich unter Vorlage eines Berichtes / Skizze zu unterrichten.
-
Nicht gemeldete Schäden werden als grob fahrlässig bzw. vorsätzlich angesehen, was eine volle Haftung nach sich ziehen kann.
-
Bei grob fahrlässig oder vorsätzlich verursachten Schäden (z.B. unsachgemäßer Umgang, Unaufmerksamkeit, Trunkenheit) haftet der Mieter neben den
direkten Bootsschäden auch für Schadennebenkosten (z.B. Abschleppkosten, Ausfall der Boote wegen Reparatur, Sachverständigenkosten). Diese können gegebenenfalls auch nachträglich in Rechnung
gestellt werden.
-
Der Vermieter haftet nur für Schäden an der Mietsache, sowie Personenschäden insofern er Sie durch nachgewiesenes schuldhaftes Verhalten verursacht
hat.
-
Für Schäden an Dritten und durch unsachgemäße Behandlung übernimmt der
Vermieter keine Haftung.
-
Normale Verschleißerscheinungen sind von der Schadenersatzpflicht
ausgenommen.
-
Bei Verlust oder Diebstahl der Mietsache haftet der Mieter.
-
Vorhandene Schäden werden vor Mietantritt im Übergabeprotokoll festgehalten.
-
Eltern / andere
Aufsichtspersonen haben der Aufsichtspflicht nachzukommen und sind für die Sicherheit Ihrer / der zu beaufsichtigenden Kinder (Tragen von Schwimmwesten, Verhalten im Boot…)
verantwortlich. Der Vermieter ist von etwaigen Aufsichtspflichten ausdrücklich befreit.
6.
Versicherung
-
Im Mietpreis sind eine Haftpflicht- und eine Vollkasko-Versicherung enthalten.
-
Es wird darauf hingewiesen, dass der Abschluss einer Kasko-Versicherung durch
den Vermieter zu keiner Haftungsfreistellung des Mieters für diejenigen Schäden führt, die von der Versicherung nicht übernommen werden oder hinsichtlich derer die Versicherung sich
ausdrücklich eine In-Regressnahme des Mieters vorbehalten hat. Dies gilt insbesondere für Schäden infolge grober Fahrlässigkeit, Vorsatz oder Nichtbeachtung der Vertragsbedingungen, sowie für
etwaige Folgeschäden.
-
Im Fall von Unfällen, Havarien und sonstigen Schäden hat der Mieter unverzüglich den Vermieter zu verständigen und Verhaltensanweisungen
abzuwarten.
-
Ohne vorherige Zustimmung des Vermieters darf der Mieter bei einem Unfall weder Schuld noch Haftung gegenüber Dritten anerkennen oder das Boot
reparieren lassen oder sonstige Kosten veranlassen.
-
Eine Havarie oder Unfall berechtigen nicht zur Minderung des Mietpreises oder zu Schadenersatz; außer es liegt ein auffälliger schwerer Fehler am
Boot vor und den Vermieter oder seine Erfüllungsgehilfen trifft ein Verschulden an diesem Fehler.
-
Es besteht eine Insassenversicherung für den Mieter selbst oder seine Mitreisenden.
-
Die Bedingungen des Versicherers, die auf Wunsch gerne eingesehen werden
können, sind Bestandteil dieses Vertrages.
-
Die Selbstbeteiligung pro Schadensfall, in Höhe von 1000 Euro, ist vom Mieter
zu tragen und kann von der geleisteten Kaution abweichen. Wenn möglich wird die hinterlegte Kaution verrechnet.
7.
Schlußbestimmungen
-
Mündliche Nebenabreden werden nicht getroffen.
-
Änderungen des Vertrages (Bootsverleihscheines) bedürfen der Schriftform.
-
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, so berührt dies nicht die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen. Anstelle der
unwirksamen Bestimmung oder zur Ausfüllung eventueller Lücken der AGB soll eine angemessene Regelung treten, die dem am nächsten kommt, was die Parteien nach ihrer wirtschaftlichen
Zwecksetzung gewollt haben.
8.
Anerkennung der AGB
Mit der Unterschrift unter dem Mietvertrag und dem Anklickfeld bei der Onlinebuchung werden
die Allgemeinen Geschäfts-bedingungen incl. Miethinweise anerkannt. Geltung weiterer
Bestandteile dieser AGB ist die Sportbootvermietungsverordnung – Binnen, deren
Bestimmungen hiermit ebenfalls anerkannt werden.
Gerichsstand ist Fürth. Es gilt deutsches Recht.
Definition Höhere
Gewalt:
Der in diesem Vertrag verwendete Begriff
„höhere Gewalt“ bezieht sich auf Vorfälle, die
unmittelbar auf Handlungen,
Ereignisse, nicht eingetretenen Ereignisse, Unterlassungen, Unfälle
oder Ereignisse höherer Gewalt außerhalb der
angemessenen Kontrolle von SUP Fürth oder des
Mieters zurückzuführen sind (insbesondere
auf Streik, Aussperrung oder sonstige
Arbeitsniederlegung, Aufruhr, Aufstand,
Blockade, Einmarsch, Krieg, Brand, Explosion,
Sabotage, Sturm, Kollision, Nebel, von einer
Regierung erlassene Gesetze oder Verordnungen
oder schwerwiegende mechanische oder
elektrische Störungen außerhalb der Kontrolle der
Besatzung, die nicht auf Fahrlässigkeit von
SUP Fürth zurückzuführen sind.